AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeitsbereich für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen, soweit nicht durch unsere schriftliche Bestätigung etwas anders vereinbart ist. Abweichende Bedingungen des Kunden werden weder ganz noch teilweise Gegenstand des Vertrages, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebotsbindung Angebote sind nur bei Auftragserteilung innerhalb 8 Wochen verbindlich. Mündliche, insbesondere telefonische Angebote sind unverbindlich, da Irrtümer und Mißverständnisse nicht ausgeschlossen werden können.
3. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind innerhalb 10 Werktagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung berechnen wir einen Zuschlag in Hööhe der banküblichen Überziehungszinsen. Rechnungsreklamationen können nur innerhalb 10 Wertktagen ab Rechnungsdatum berücksichtigt werden. Entstehen nach Auftragserteilung ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit und/oder -bereitschaft des Kunden, so können wir unsere Leistung verweigern bis die Zahlung erfolgt ist.
4. Besondere Bedingungen für den Auf- und Abbau der Gerüste Der Gerüstpreis beinhaltet die Vergütung für An- und Abtransport des Materials, Auf- und Abbau der Gerüste und eine Grundeinsatzzeit von bis zu 4 Wochen. Bei Längerer Gebrauchsüberlassung wird ab der fünften Woche ein Zuschlag in Höhe von 8 % je weitere angefangene Woche berechnet. Erbrachte Teilleistungen können einzeln berechnet werden. Erforderliche statische Berechnungen, Nachweise und Zeichnungen sind nicht Gegenstand des Angebotspreises und werden gesondert berechnet. Gebühren für behördliche Genehmigungen und Auflagen trägt der Auftraggeber. Vorhandene Hindernisse, insbesondere Bepflanzungen, Satellitenschüsseln und elektrische Leitungen, sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu entfernen bzw. vorschriftsmäßig zu sichern. Satellitenschüsseln dürfen nach Gerüstaufbau nicht ohne Zustimmung am vorhandenen Gerüst befestigt werden. Die Gerüste dürfen nur für den vom Auftraggeber bei Bestellung angegebenen Zweck benutzt und vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht veräändert und Gerüstteile nicht entfernt werden. Beschädigtes oder abhanden gekommenes Gerüstmaterial ist vom Auftraggeber zu ersetzten. Die Gerüste sind vor Gerüstabbau vom Auftraggeber von grober Verschmutzung, insbesondere Putzresten, abzuräumen und zu reinigen. Für Schäden, die beim Bauen der Gerüste unvermeidbar sind, wird keine Haftung übernommen. Zusätzliche Kosten, die aufgrund Zuwiderhandlung der o.g. Punkte entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen. Nach An- und Abbestellung der Gerüste halten wir uns für die Erfüllung eine Frist von 10 Werktagen vor.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Lindlar und Gerichtsstand ist Wipperfürth, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.




